Vereinsförderung der Stadt Salzkotten für 2023
03. Jun 2022
Im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2023 informiert die Stadt Salzkotten alle örtlichen Vereine ihre Förderanträge für geplante Projekte und Baumaßnahmen im nächsten Jahr einzureichen.
Damit die Anträge nach Jugend-, Kultur- und Sportförderrichtlinie in die Haushaltplanung miteinbezogen werden können, müssen diese bis zum 31.07.2022 bei der Stadt, Marktstraßeier 8, 33154 Salzkotten eingegangen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht weiter berücksichtigt werden.
Die Voraussetzungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln sind den jeweils aktuellen Richtlinien zu entnehmen, welche zusammen mit den entsprechenden Formularen in der Rubrik Ortsrecht abrufbar sind.