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Ergebnisse der Kommunalwahlen werden am Wahltag im Ratssaal präsentiert
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, die Präsentation der Wahlergebnisse am kommenden Sonntag im Ratssaal der Stadt Salzkotten mitzuverfolgen. Ab 18:00 Uhr werden dort die eingehenden Schnellmeldungen mit den Ergebnissen aus den Wahllokalen auf Großbildschirmen dargestellt. Ausgezählt werden zuerst die Stimmen zur Wahl des Landrates. Danach folgen die Stimmen für den Kreistag, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und zuletzt für den Stadtrat.
Bürgerbüro am Samstag, 13.09.2025, von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet
Am Samstag, 13.09.2025, ist das Bürgerbüro der Stadt Salzkotten von 10:00 bis 12:00 Uhr ausschließlich für die Fälle geöffnet, in denen Wahlberechtigte glaubhaft versichern können, dass der beantragte Wahlschein bzw. die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder Wahlberechtigte die Unterlagen verloren haben. In diesen Fällen kann ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Briefwahl zu den Kommunalwahlen am Sonntag, 14.09.2025 noch bis Freitag, 12.09.2025, 15:00 Uhr möglich
Wahlberechtigte zu den Kommunalwahlen haben noch bis Freitag, 12.09.2025, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu muss ein schriftlich oder persönlich gestellter Antrag bis spätestens 15:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch bis Sonntag, 15:00 Uhr, ein Wahlschein erteilt werden. Danach ist keine Wahlscheinerteilung mehr möglich. Das Wahlamt der Stadt Salzkotten ist am Wahltag ab 8:00 Uhr geöffnet. Die ausgegebenen Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 16:00 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein. Beim Postversand sollte daher eine rechtzeitige Aufgabe der Unterlagen erfolgen. Die Briefwahlunterlagen können auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahltag um 16:00 Uhr noch einmal geleert.
Übersicht Wahlräume zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Übersicht aller Wahlräume zu den Kommunalwahlen 2025. Über die Suchfunktion „Mein Wahllokal“ können Sie herausfinden, welchem Wahlbezirk Ihre Adresse zugeordnet ist und in welchem Wahlraum Sie am 14.09.2025 wählen können.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 14.09.2025
Am 06.08.2025 wurde im Amtsblatt der Stadt Salzkotten bekannt gemacht, dass das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Im Amtsblatt finden Sie Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Beantragung eines Wahlscheines erfüllt sein müssen.
Besonderheiten bei Zuzügen und Umzügen nach dem 03.08.2025 bis zum Wahltag
Wer nach dem Stichtag 03.08.2025 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses) nach Salzkotten zuzieht, fortzieht oder innerhalb der Stadt Salzkotten umzieht, hat einige Besonderheiten zu beachten, die im nachfolgenden Artikel näher beschrieben werden.
Informationen zu den
Kommunalwahlen am 14.09.2025 im Land Nordrhein-Westfalen
Bitte beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechtes folgende Hinweise:
In das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bei der Meldebehörde der Stadt Salzkotten für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
Nicht eingetragen sind Personen, die mit Nebenwohnung gemeldet sind. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung, wird wie bei Umzügen verfahren.
Bei einem Fortzug aus einem Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt, Kreis) geht das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen dieses Wahlgebietes verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
Wahlberechtigte, die nach dem 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) von außerhalb nach Salzkotten zugezogen sind und sich bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten eingetragen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde - sofern diese in Nordrhein-Westfalen liegt - wird die Streichung veranlasst.
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag des 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) innerhalb der Stadt Salzkotten von einem Wahlbezirk in einen anderen umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirkes eingetragen und können nur dort wählen. Bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Wahlbezirkes und bei Umzügen in einen anderen Wahlbezirk ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
Den Wahlberechtigten, die nach dem 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) - also ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) - aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Kreises nach Salzkotten zugezogen sind, bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten. Sie werden nach der Anmeldung von Amts wegen mit einem Wahlrecht (nur) für die Kreiswahl in das Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirkes eingetragen. Gleichzeitig wird die Streichung im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde veranlasst. In der Fortzugsgemeinde bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist diesen Fällen nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme - also bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) - möglich.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in ist,
das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl - also seit dem 29.08.2025 im Wahlgebiet (Stadt Salzkotten, Kreis Paderborn) seine/ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Der 42. Tag vor der Wahl ist 03.08.2025. In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl - also bis zum 29.08.2025 - zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.
Die Wählerin oder der Wähler, die/der keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
Der Bürgermeister macht spätestens am 21.08.2025 (24. Tag vor der Wahl) öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme für alle Wahlberechtigten bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo Wahlscheine beantragt werden können. Inhaber/innen eines Wahlscheines können in jedem Stimmbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Sie/er kann auch beim Bürgerbüro bzw. beim Wahlamt der Stadt Salzkotten nachfragen. Sofern keine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist, kann bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Danach ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 25.08.2025 bis zum 29.08.2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) die Aufnahme in das Wählerverzeichnis durch Einlegen eines Einspruchs möglich.
Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 14.09.2025
Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. An den Wahlen kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wird hiermit darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den melderechtlichen Vorschriften von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind. Der Antrag ist bis zum 16. Tag vor Wahl - also bis 29.08.2025 zu stellen.
Unterrichtung der von
der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht bei den
Kommunalwahlen 2025
Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die bei der Meldebehörde nach dem 42. Tag vor der Wahl - also dem 03.08.2025 - bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zugezogen und für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Der Antrag ist spätestens bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) zu stellen. Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist der Nachweis für die Wahlberechtigung zu erbringen.
Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung 1. über die Staatsangehörigkeit 2. über die Anschrift in der Gemeinde, 3. über das ununterbrochene Innehaben einer Wohnung, bei mehreren Wohnungen einer Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet.
Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Nähere Auskünfte und entsprechende Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Stadt Salzkotten, Marktstraße 8, 33154 Salzkotten, Telefon +49 (5258) 507-0.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Salzkotten
Der Wahlausschuss der Stadt Salzkotten hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Salzkotten entschieden. Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 16.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Salzkotten öffentlich bekannt gemacht.
Der Wahlausschuss der Stadt Salzkotten hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 gemäß § 4 des Kommunalwahlgesetzes das Gebiet der Stadt Salzkotten als Wahlgebiet für die Kommunalwahlen 2025 eingeteilt. Die genaue Wahlbezirkseinteilung kann der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.01.2025 entnommen werden.