Lärmaktionsplanung der Stadt Salzkotten
Die Europäische Union hat mit der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen. Als Ziel sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung schädlicher Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm festgeschrieben.
Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Demnach ist auch die Stadt Salzkotten verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dazu die erforderlichen Daten im Rahmen der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung. Seit 2012 werden außerhalb von Ballungsräumen im 5-Jahres-Turnus Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, Schienenstrecken des Bundes mit mehr als 30.000 Zugbewegungen/Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr kartiert.
Die Lärmkarten der 4. Runde sind im Umgebungslärmportal NRW unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ veröffentlicht. Dies gilt ebenso für den ‘Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Salzkotten‘ mit den Ergebnissen der Lärmkartierung.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.
Dem Sachstandsbericht zum Aktionsplan für die Stadt Salzkotten (Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 1. Stufe) wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten am 11.12.2008 zugestimmt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Lärmaktionsplan 2. Stufe wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten am 11.07.2013 gefasst.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 3. Stufe wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Salzkotten am 10.10.2018 beschlossen.
Die Lärmaktionspläne der Stadt Salzkotten 1. bis 3. Stufe
- Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 1. StufeLaermaktionsplan-der-Stadt-Salzkotten-1.-Stufe.pdf513,01 KB
- Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 2. StufeLaermaktionsplan-der-Stadt-Salzkotten-2.-Stufe.pdf661,27 KB
- Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 3. StufeLaermaktionsplan-der-Stadt-Salzkotten-3.-Stufe.pdf1,98 MB
Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe - Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).
Aktuell liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe der Stadt Salzkotten vor. In diesem werden die Lärmkarten der 4. Stufe für den Straßenverkehr ausgewertet und unter Einbindung bereits bestehender Planungen/Konzepte werden Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet.
Ein wesentlicher Aspekt der Umgebungslärmrichtlinie ist die Information und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Nach §47 d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit „rechtzeitig“ und „effektiv“ die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten.
An der Lärmaktionsplanung können sich alle Bürgerinnen und Bürger Salzkottens beteiligen. Dazu wird entsprechend § 47d Abs. 3 BImSchG der Entwurf in der Zeit vom 16.11.2023 bis 15.12.2023 einschließlich öffentlich ausgelegt.
Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe
- Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe - EntwurfLaermaktionsplan-der-Stadt-Salzkotten-Stufe-4-Entwurf.pdf3,29 MB
- Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe - BekanntmachungLaermaktionsplan-der-Stadt-Salzkotten-Stufe-4-Bekanntmachung_39-2023.pdf107,18 KB
Zusätzlich liegt der Entwurf zum Lärmaktionsplan im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Salzkotten, Rathaus Nebenstelle Am Grarock 19, 33154 Salzkotten an der Informationswand im Erdgeschoss während der Servicezeiten (08.00 - 12.00 Uhr montags bis freitags, 14.00 - 16.00 Uhr montags und dienstags, 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags) öffentlich aus.
Hinweise und Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgeben werden. Diese können elektronisch an bauleitplanung@salzkotten.de oder postalisch an Stadt Salzkotten, Marktstraße 8, 33154 Salzkotten übermittelt werden. Bei Bedarf können Hinweise und Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Fachdienst 4.1 Bauleitplanung, Am Grarock 19, 33154 Salzkotten abgegeben werden.
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmkartierung durch. Die Ergebnisse der 4. Runde sind einsehbar auf dem Geoportal des EBA unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de.
Seit dem 01.01.2015 liegt auch die Zuständigkeit für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beim EBA. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite des EBA (www.eba.bund.de) veröffentlicht.
Zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4 findet vom 20.11.2023 bis zum 02.01.2024 statt. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.
Die Öffentlichkeit hat bis zum 02.01.2024 die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.
Kontakt
Ansprechpartner
Fachbereich Stadtentwicklung
Fachdienst Bauleitplanung
Frau Kruse
Tel.: 05258 / 507-1140
E-Mail: bauleitplanung@salzkotten.de
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