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Änderungen beim Fischereischein ab dem 01.07.2026

30. Jun 2026

Der neue Fischereischein wird künftig in einem fälschungssicheren Scheckkartenformat mit integriertem NFC-Chip ausgegeben. Beantragen lässt sich der Schein künftig auf zwei Wegen. Wer ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung besteht, kann ihn online über die BundID mit eID-Login im NRW-Serviceportal oder weiterhin im Bürgerbüro beantragen.

Schnell geht es auf digitalem Weg: Nach erfolgreicher Online-Beantragung liegen Schein und Abgabe-Nachweis sofort im BundID-Postfach bereit. Die eigentliche Scheckkarte verschickt ein zentraler Druckdienstleister einige Wochen später per Post.

Weitere Änderungen:
• Der Jugendfischereischein wird abgeschafft.
• Der neue Fischereischein enthält weder ein Lichtbild noch die Wohnanschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers.
• Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.

Ausführliche Informationen zum neuen Fischereischein, zur Fischereiprüfung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich steht Ihnen eine FAQ-Sammlung mit den wichtigsten Informationen zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
LFV | Home
Fischereiprüfung und Fischereischein - Landwirtschaftsministerium

FAQ zum digitalen Fischereischein: FAQ.pdf


Hinweis: Die Antragstellung ist erst ab dem 03.07.2026 möglich!

Für Rückfragen steht der Bürgerservice der Stadt Salzkotten gerne zur Verfügung.