Wegfall der Übermittlungssperre an die Bundeswehr
14. Feb 2026
Ab dem 01.01.2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, durch die die bisherige Übermittlungssperre nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) entfällt. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG).
Was genau bedeutet das?
Die Meldebehörden sind künftig dazu verpflichtet, einmal pro Jahr bestimmte personenbezogene Daten von deutschen Staatsangehörigen an die Bundewehr weiterzugeben.
Betroffen sind Personen, die im darauffolgenden Jahr das 18. Lebensjahr erreichen. Ein Widerspruch gegen diese Datenübermittlung ist ab dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.
Bereits eingetragene Übermittlungssperren gegenüber der Bundewehr werden automatisch aufgehoben.
Welche Daten werden übermittelt?
Übermittelt werden ausschließlich:
• Familienname und Vorname
• Aktuelle Anschrift
• Geburtsdatum
Empfänger der Daten ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Zweck der Datenübermittlung
Die übermittelten Daten dienen ausschließlich dazu, die betroffenen Personen über die Möglichkeiten eines freiwilligen Wehrdienstes zu informieren.
Hintergrund
Bis zum 31. Dezember 2025 bestand für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an die Bundeswehr zu widersprechen. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung entfällt dieses Widerspruchsrecht. Die Änderung betrifft ausschließlich die Übermittlungssperre im Hinblick auf die Datenweitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.
Für Rückfragen steht der Bürgerservice der Stadt Salzkotten gerne zur Verfügung.