Einladung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Salzkotten-Schwelle zur Genossenschaftsversammlung
08. Apr 2024
Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Salzkotten-Schwelle lädt hiermit zur Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, den 02.05.2024 um 20:00 Uhr in den Räumlichkeiten (Saal Alte Schule) des Heimatvereines Holsen-Schwelle-Winkhausen, Holsener Straße 18, 33154 Salzkotten ein.
Tagesordnung:
- Annahme der Niederschrift der letzten Genossenschaftsversammlung
- Beratung und Beschlussfassung über die Jagdverpachtung für die nächsten neun Jagdjahre
- Verschiedenes
Hinweis:
Gemäß § 9 Bundesjagdgesetz sind Mitglieder der Jagdgenossenschaft die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Eigentümer von Grundflächen,
auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine andere volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Jeder Bevollmächtigte kann jeweils nur einen
Jagdgenossen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist in der Versammlung schriftlich vorzulegen.
- Einladung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Salzkotten-Schwelle (PDF)Einladung-der-Jagdgenossen-des-gemeinschaftlichen-Jagdbezirks-Schwelle-zur-Genossenschaftsversammlung.pdf52,97 KB