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Europawahl 2024

Wahlen

29.04.2024 - Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europawahl ab dem 6. Mai 2024 in Salzkotten möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl werden Anfang Mai zugestellt. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher Antrag oder eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten  im Bürgerbüro der Stadt Salzkotten beantragt und sofort mitgenommen werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch in einer Wahlkabine im Bürgerbüro sofort ausgefüllt und dort abgegeben werden. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.

Die Antragsseite für die Briefwahlunterlagen kann durch den untenstehenden Link oder durch den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, erreicht werden.
Der Onlineantrag kann ab Dienstag, 30.04.2024, 18:00 Uhr, gestellt werden.

28.04.2024 - Wählerverzeichnis erstellt und Wahlbenachrichtigungen verschickt

Mit Stand vom 28.04.2024 wurde das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten zur Europawahl 2024 erstellt. Alle an diesem Tag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind im Wählerverzeichnis aufgeführt. Es bildet die Grundlage für die Wahl am 9. Juni 2024. Wer im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, erhält Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung, aus der auch das entsprechende Wahllokal hervorgeht. Allerdings ist die Wahlbenachrichtigung nicht Voraussetzung für die Wahl, sondern nur eine Information. Entscheidend ist allein der Eintrag in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann jederzeit beim Bürgerbüro der Stadt Salzkotten prüfen lassen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist und kann dann auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Personalausweis im Wahllokal wählen.

28.03.2024 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 9. Juni 2024 gesucht

Das Wahlamt der Stadt Salzkotten beruft für den Einsatz in den Wahlvorständen zur Europawahl am 9. Juni 2024 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Diese Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den politischen Parteien vorgeschlagen bzw. auch ohne Vorschlag durch das Wahlamt bestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aber auch freiwillig für dieses Wahlehrenamt melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Jede wahlhelfende Person ist ca. einen halben Tag im Einsatz, da nur jeweils die Hälfte des einberufenen Wahlvorstandes im Wahllokal anwesend sein muss. Lediglich bei Beginn der Wahlhandlung morgens um 07:30 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends um 18:00 Uhr ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes erforderlich.

Wahltag ist der 9. Juni 2024, die Wahlzeit liegt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird pro Wahltag ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Ein Wahlehrenamt übernehmen können alle, die dazu berechtigt sind, an der Europawahl teilzunehmen, also alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.  Anmelden können Sie sich mit dem Anmeldeformular, das auf dieser Seite abrufbar ist.

Die Einberufung wird Ihnen bis Mitte April 2024 zugestellt.