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Schwelle
Schwelle
Ihre Kinder gehen in die städtische Kindertagesstätte "Hoppetosse" in Schwelle und anschließend in die Grundschule in den Nachbarorten Verlar oder Verne.
Die DSL-Breitband-/Internetversorgung soll in Teilgebieten der Ortschaft, insbesondere im Neubaugebiet in Holsen, bald erheblich verbessert werden. Angestrebt ist eine Optimierung des vorhandenen Leitungsnetzes mit der Zielsetzung, im Ausbaugebiet digitale Teilnehmeranschlüsse nahezu flächendeckend mit Bandbreiten von möglichst ~ 6.000 KBit/s bis ~ 16.000 KBit/s Downstream bereit zu stellen. Ob sich diese Übertragungsbitraten aber auch tatsächlich realisieren lassen, hängt von der Bereitschaft der Versorger zur Projektumsetzung ab.
Wissenswertes über Schwelle erfahren Sie auch hier:
Baugebiet SW 2 - Holser Bruch
Das Baugebiet SW 2 – Holser Bruch liegt im Ortskern der Ortschaft Schwelle, südlich der Holsener Straße. Der Bebauungsplan ist aufgestellt und die Erschließung durchgeführt. Insgesamt liegen im Baugebiet 14 Bauplätze; davon befinden sich 3 Plätze im Privateigentum. Die 11 städtischen Bauplätze sind zwischen 788 qm und 1.125 qm groß, für den Eigenheimbau vorgesehen und sofort bebaubar.Da bereits Grundstücksvergaben durchgeführt wurden, sind in diesem Baugebiet nicht mehr alle Bauplätze verfügbar.
Für den Bauplatz zahlen Sie folgende Beträge:
Kaufpreis: 31,35 EUR/qmAblösungsbetrag auf Erschließungsbeiträge: 18,73 EUR/qm
Kanalanschlussbeitrag: 5,32 EUR/qm
Wasseranschlussbeitrag: 1,10 EUR/qm
Zum Wasseranschlussbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 % hinzuzurechnen. Mit dem Ablösungsbetrag sind die Erschließungsbeiträge endgültig abgegolten, sodass nach dem Straßenendausbau von den Grundstückseigentümern keine Beitragszahlungen mehr zu leisten sind. Außerdem fallen noch weitere Kosten an, wie z.B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren, Vermessungskosten sowie Wasseranschlusskosten und Kostenersatz für den Hauskontrollschacht des Schmutzwasserkanals. Der Kostenersatz hängt von der Schachttiefe ab und wird mit 640,00 EUR, 695,00 EUR oder 745,00 EUR je Schacht abgerechnet.
Die Bauplätze sind nicht an den Regenwasserkanal angeschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser verbleibt deshalb auf den Grundstücken und ist hier über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser einzuleiten. Nur unverschmutztes Niederschlagswasser darf versickert werden. Der Bebauungsplan regelt die Art der Versickerung; die geplante Ausführung der Anlage ist bei Vorlage der Bauunterlagen nachzuweisen.
Haben Sie Interesse an einem Bauplatz im Baugebiet SW 2 – Holser Bruch? Dann nehmen wir gern Ihre schriftliche Bauplatzbewerbung entgegen. Über den folgenden Link können Sie dafür ein Antragsformular herunterladen. Sie erhalten danach weitere ausführliche Informationen und Unterlagen zum Baugebiet.

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