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Allgemeine Grundstücksinformationen

Allgemeine Grundstücksinformationen

Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, Fragen zu beantworten, die sich erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit dem Kauf eines städtischen Bauplatzes ergeben; insbesondere werden die zulässige Nutzung der Baugrundstücke und die Kaufbedingungen erläutert. Natürlich können nicht alle Einzelheiten angesprochen werden. Weitergehende Fragen beantworten Ihnen deshalb gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Zentrale Dienste - Flächenmanagement.


Wie dürfen die städtischen Bauplätze bebaut werden?

Die angebotenen Bauplätze liegen in Allgemeinen Wohngebieten - WA - . Vorgesehen ist in der Regel die eingeschossige offene Bauweise. Innerhalb der offenen Bauweise sind nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig; ein Ausbau des Dachgeschosses ist möglich. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen gekennzeichnet. Auf einigen Bauplätzen in den Baugebieten SK 37 – Dreckburg-Süd in Salzkotten-Kernstadt und MH 4 – Hohlwegskamp in Salzkotten-Mantinghausen, sind innerhalb der eingeschossigen Bauweise auch Staffelgeschosse mit Walmdach zugelassen; bestimmte Bauplätze im Baugebiet SK 37 – Dreckburg-Süd müssen zweigeschossig bebaut werden. Auch im Baugebiet TH 7 - Kuhbaumgärten in Salzkotten-Thüle ist für einen ausgewählten Bereich die zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben. Bindungen für die Bebauung ergeben sich weiterhin aus dem für das jeweilige Baugebiet aufgestellten Bebauungsplan.
 


Gibt es Nutzungsbeschränkungen?

Auf den städtischen Bauplätzen sind ausschließlich Eigenheime zu errichten; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden nicht angeboten. Die Anzahl der Wohnungen wird auf zwei Wohneinheiten je Bauplatz begrenzt.
 


Gibt es Regeln für die Bauplatzvergabe?

Die städtischen Vergaberichtlinien regeln, dass ein Vergabeverfahren stattfindet, welches dazu dient, die Rangfolge der Bewerber festzustellen.
Grundsätzlich gilt: Ortsansässige Bewerber werden vor ortsfremden Bewerbern berücksichtigt. Aktueller Wohnsitz oder Arbeitsplatz oder früherer Wohnsitz im Stadtgebiet sind Merkmale der Ortsansässigkeit. Kriterien wie Dauer der Ortsansässigkeit, soziale Dringlichkeit, Haus- und/oder bebaubarer Grundbesitz und Bewerberdatum werden herangezogen. Die soziale Dringlichkeit ergibt sich aus der Gewichtung bestimmter personenbezogener Daten der Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft, wie Familienstand, Anzahl minderjähriger Kinder, Anzahl erwachsener Haushaltsangehöriger.
 


Was ist ein Eigenheim im Sinne der städtischen Vergaberichtlinien?

Um ein Eigenheim handelt es sich dann, wenn ein Wohngebäude, das ausschließlich dem Wohnen dient, mit nicht mehr als zwei Wohnungen errichtet wird und der Eigentümer sich verpflichtet, in eine Wohnung in diesem Haus erstmals selbst, ggf. auch mit Familienangehörigen, mit Hauptwohnsitz einzuziehen und mindestens fünf Jahre ab tatsächlichem Einzug ständig darin zu wohnen. Sofern sich in dem Wohngebäude zwei Wohnungen befinden, kann eine Wohnung vermietet werden, jedoch erst dann, wenn die andere Wohnung vorher vom Eigentümer bezogen ist. Falls ein Doppelwohnhaus gebaut wird, ist eine Wohnung je Haushälfte zulässig.
Die Anzahl der zulässigen Wohnungen und deren Nutzung wird im Grundbuch zugunsten der Stadt durch die Eintragung einer Dienstbarkeit – Baubeschränkung und Baunutzungsbeschränkung – abgesichert.
 


Wann muss der städtische Bauplatz bebaut sein?

Für die Erstellung des Wohnhauses im Rohbau wird regelmäßig eine Bebauungsfrist von drei Jahren festlegt; kürzere Fristen sind möglich. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit zur Rückgabe an die Stadt.


 


Bestehen für die städtischen Bauplätze Pflanzgebote?

Pflanzgebote für neu anzupflanzende standortgerechte Laubgehölze sind im Bebauungsplan für jeden Bauplatz vorgegeben.
 


Wann erfolgt der Straßenendausbau?

Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt dann, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist. Die Straßenbeleuchtung wird nach und nach, entsprechend des Baufortschrittes der Wohnhäuser, erstellt.
 


Was kosten die städtischen Bauplätze?

Die Verkaufsentgelte, die der Rat oder der Hauptausschuss der Stadt Salzkotten beschlossen hat, entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Baugebieten.

 


Wo erfahre ich alles zur staatlichen Wohnungsbauförderung?

Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Tel.: 05251/308-0.






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