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Verlar
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Ihre Kinder gehen in die städtische Kindertagesstätte "Pusteblume" im Nachbarort Mantinghausen oder in die städtische Kindertagesstätte "Hoppetosse" im Nachbarort Schwelle und anschließend in die Grundschule in Verlar.
Backwaren und ein Grundsortiment an weiteren Lebensmitteln können Sie im Dorf kaufen.
Die DSL-Breitband-/Internetversorgung wird in Verlar voraussichtlich noch in 2011 erheblich verbessert. Das vorhandene Leitungsnetz soll so optimiert werden, dass zukünftig im Ausbaugebiet digitale Teilnehmeranschlüsse nahezu flächendeckend mit Bandbreiten von ~ 6.000 KBit/s bis ~ 16.000 KBit/s Downstream bereit gestellt werden können. Weil es sich dabei aber um rein rechnerisch ermittelte Werte handelt, kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von diesen Übertragungsbitraten kommen.
Wissenswertes über Verlar erfahren Sie auch hier:
Baugebiet VL 3 - Auf dem Howe
Das Baugebiet VL 3 – Auf dem Howe liegt im Ortskern von Verlar, nördlich der Lippstädter Straße. Der Bebauungsplan ist aufgestellt und die Erschließung im Baugebiet, das in zwei Bauabschnitte aufgeteilt wurde, durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt kann die Stadt keine Grundstücke mehr anbieten. Die insgesamt 16 städtischen Bauplätze im 2. Bauabschnitt sind bis auf ein Grundstück verkauft. Dieser noch verfügbare Bauplatz ist 479 qm groß, für den Eigenheimbau vorgesehen und sofort bebaubar. Ein Verkauf wäre kurzfristig möglich. Alle Grundstücke im 2. Bauabschnitt werden/wurden von der Stadt verkauft; Plätze im Privateigentum sind nicht vorhanden.Für den Bauplatz zahlen Sie folgende Beträge:
Kaufpreis: 34,47 EUR/qmAblösungsbetrag auf Erschließungsbeiträge: 11,11 EUR/qm
Kanalanschlussbeitrag: 5,32 EUR/qm
Wasseranschlussbeitrag: 1,10 EUR/qm
Zum Wasseranschlussbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 7 % hinzuzurechnen. Mit dem Ablösungsbetrag sind die Erschließungsbeiträge endgültig abgegolten, sodass nach dem Straßenendausbau von den Grundstückseigentümern keine Beitragszahlungen mehr zu leisten sind. Außerdem fallen noch weitere Kosten an, wie z.B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren, Vermessungskosten sowie Wasseranschlusskosten und Kostenersatz für den Hauskontrollschacht des Schmutzwasserkanals. Der Kostenersatz hängt von der Schachttiefe ab und wird mit 640,00 EUR, 695,00 EUR oder 745,00 EUR je Schacht abgerechnet.
Die Bauplätze sind nicht an den Regenwasserkanal angeschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser verbleibt deshalb auf den Grundstücken und ist hier über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser einzuleiten. Nur unverschmutztes Niederschlagswasser darf versickert werden. Der Bebauungsplan regelt die Art der Versickerung; die geplante Ausführung der Anlage ist bei Vorlage der Bauunterlagen nachzuweisen.
Wenn Sie an diesem Bauplatz interessiert sind, nehmen wir gern Ihre schriftliche Bauplatzbewerbung entgegen. Über den folgenden Link können Sie dafür ein Antragsformular herunterladen. Sie erhalten danach weitere ausführliche Informationen und Unterlagen zum Baugebiet.
Baugebiet VL 4 - Holtkamp
Im Ortskern der Ortschaft Verlar, unmittelbar angrenzend an das Baugebiet VL 3 – Auf dem Howe, entsteht ein weiteres Baugebiet. Der Bebauungsplan ist bereits aufgestellt. Die Erschließung steht an. Die insgesamt 21 Bauplätze sind für den Eigenheimbau vorgesehen und zwischen 484 qm und 1.041 qm groß.Die Bauplatzvergabe ist nach den Sommerferien 2011 geplant. Alle Grundstücke werden von der Stadt verkauft; Plätze im Privateigentum sind nicht vorhanden.
Für den Bauplatz zahlen Sie folgende Beträge:
Preiszone 1 - Bauplätze an der Lippstädter Straße:
Kaufpreis: 32,20 EUR/qm
Ablösungsbetrag auf Erschließungsbeiträge: 13,88 EUR/qm
Kanalanschlussbeitrag: 5,32 EUR/qm
Wasseranschlussbeitrag: 1,10 EUR/qm
Preiszone 2 - alle Grundstücke im Baugebiet mit Ausnahme der Bauplätze an der Lippstädter Straße:
Kaufpreis: 36,70 EUR/qm
Ablösungsbetrag auf Erschließungsbeiträge: 13,88 EUR/qm
Kanalanschlussbeitrag: 5,32 EUR/qm
Wasseranschlussbeitrag: 1,10 EUR/qm
Die Bauplätze sind nicht an den Regenwasserkanal angeschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser verbleibt deshalb auf den Grundstücken und ist hier über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser einzuleiten. Nur unverschmutztes Niederschlagswasser darf versickert werden. Der Bebauungsplan regelt die Art der Versickerung; die geplante Ausführung der Anlage ist bei Vorlage der Bauunterlagen nachzuweisen.
Wenn Sie sich für diese Bauplätze interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst bald schriftlich zu bewerben. Über den folgenden Link können Sie dafür ein Antragsformular herunterladen. Wir tragen Sie dann in die Bewerberliste ein.
Zu Beginn des Vergabeverfahrens erhalten Sie ausführliche Informationen und Unterlagen zum Baugebiet.

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