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Umgebungslärm / Aktionspläne

Umgebungslärm / Aktionspläne

Informationen zum Umgebungslärm

Die Europäische Union hat vor gut 5 Jahren mit der EG-Richtlinie 2002/49/EG die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen mit dem Ziel, die Lärmproblematik in ganz Europa zu bekämpfen. Es wurde die Verpflichtung erteilt, Lärmkartierungen für die am stärksten befahrenen Straßen und Schienenwege sowie die großen Verkehrsflughäfen aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Durch aufzustellende Lärmaktionspläne soll den Lärmauswirkungen mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung entgegen gewirkt werden.

Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt einen strategischen Ansatz. Danach sind Lärmkarten in Ballungsräumen und für sämtliche Hauptlärmquellen zu erstellen. In der 1. Stufe der Umsetzung werden alle Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken über 60.000 Züge pro Jahr sowie Großflughäfen über 50.000 Bewegungen pro Jahr untersucht. In einer zukünftigen 2. Stufe, die für das Jahr 2012 vorgesehen ist, werden dann Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken über 30.000 Züge pro Jahr betrachtet. Danach ist alle 5 Jahre eine Überprüfung und bei Bedarf eine Überarbeitung vorgesehen.

Zuständig für die Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden; obwohl sie weder Baulastträger der Verkehrswege noch Verursacher der Lärmemissionen sind!

Aufgrund des enormen Aufwandes für die Gemeinden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die zur Lärmberechnung erforderlichen Daten bereitgestellt und die Lärmkartierung für die Kommunen außerhalb der Ballungsräume übernommen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet veröffentlicht. Das komplette Kartenwerk und die Ergebnisdaten sowie alle Gesetzestexte, Richtlinien und weitere Hinweise können von den Bürgerinnen und Bürgern über das Internet auf den Seiten des Umgebungslärmportals, das vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen betrieben wird, angesehen werden (www.umgebungslaerm.nrw.de).


Im Stadtgebiet von Salzkotten ist von der Umgebungslärmrichtlinie nur ein Teilstück der Bundesstraße 1 aufgrund der Verkehrsbelastung von über 6 Millionen KFZ im Jahr betroffen. Hierbei handelt es sich um den Bereich von der Heder bis zur östlichen Stadtgrenze. Hierfür hat das Land Nordrhein-Westfalen Berechungen angestellt und Lärmkarten erarbeitet.

Neben den farbigen Flächen (lärmbelastete Gebiete gem. 34. BImSchV), welche die Stärke des Umgebungslärms darstellen, wird mit einer Linie der Wert (Auslösewert) gekennzeichnet, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. Dieser Wert beträgt 60 dB(A) für den Lnight und 70dB(A) für den Lden. In den nicht farbig angelegten Flächen ist der berechnete Pegel kleiner als Lden = 55dB(A) bzw. Lnight = 50 dB(A).

Die detaillierten Daten und Kartenwerke für das Stadtgebiet von Salzkotten können auf den Seiten des Umgebungslärmportals angesehen werden (www.umgebungslaerm.nrw.de).




Aktionsplan

Anhand der Lärmkarten sollen bei der Überschreitung von Auslösewerten Aktionspläne zur Bekämpfung des Lärms für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen aufgestellt werden. Die Aufstellung von Aktionsplänen erfolgt mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern, um eine zufrieden stellende Umweltqualität zu erhalten.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Salzkotten am 09.12.2008 wurden das Ergebnis der Lärmkartierung und die angedachten Maßnahmen eines Lärmaktionsplanes öffentlich beraten. In dem Sachstandsbericht zum Aktionsplan für die Stadt Salzkotten werden die bisherigen Erkenntnisse wie folgt zusammengefasst:

- Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen

Aus dem Ergebnis der Lärmkartierung ist zu erkennen, dass für die Gebäude entlang der Bundesstraße 1 eine erhebliche Immissionsbelastung vorliegt. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird seit vielen Jahren die Planung einer Umgehungsstraße nördlich des Kernstadtgebietes durchgeführt. Diese B 1 n ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft. Für die Ortsumgehung B 1 n liegt bereits ein genehmigter Richtlinienentwurf vor. Als nächster Schritt ist vom Landesbetrieb Straßenbau NRW das Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Da mit der Realisierung der B 1 n kurzfristig nicht zu rechnen ist, wird für mehrere Jahre die Lärmsituation für die Anwohner der B 1 bestehen bleiben. Der Großteil der Gebäude steht unmittelbar entlang der Straße, so dass aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwälle oder -wände nicht in Betracht kommen. Ob passiver Schallschutz durch Maßnahmen an den baulichen Anlagen in Frage kommt, ist im Einzelfall zu prüfen.

- Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung

Im Jahre 2001 wurde der Umbau der Ortsdurchfahrt (Wallgraben/Lange Straße) sowie der Paderborner Straße bis zur Einmündung Dr. Krismann-Straße abgeschlossen. Der Fahrbahnbelag befindet sich damit im neuwertigen Zustand, was auch der Geräuschentwicklung zugute gekommen ist. In Verbindung mit der Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Einmündung der Dr. Krismann-Straße konnte zudem erreicht werden, dass die früher oft anzutreffenden überhöhten Geschwindigkeiten im Eingangsbereich der Ortschaft auf das zulässige Maß von 50 km/h reduziert wurden. Auch die Umgestaltung des Straßenraumes in Verbindung mit der Rücknahme der Mehrzweckstreifen trägt zu dem Erscheinungsbild einer innerörtlichen Straße und entsprechender Fahrweise der Verkehrsteilnehmer bei. Die straßenbautechnischen Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms führen, sind damit für den Bereich der B 1 ergriffen worden.
Ergänzend wurden verkehrslenkende Maßnahmen getroffen. Ein großer Anteil der Verkehrsemissionen entsteht durch Lastkraftwagen. Auf Antrag der Stadt Salzkotten beim Straßenbaulastträger konnte erreicht werden, dass ein LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr im Jahre 2006 angeordnet wurde. Hierdurch sollen die LKW, welche die parallel zur A 44 verlaufende B 1 als Ausweichstrecke benutzen, aus der Ortslage von Salzkotten herausgehalten werden.

- Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren zur Lärmminderung

Als primäre Maßnahme für die nächsten 5 Jahre zur Lärmminderung in Salzkotten ist der Bau der Ortsumgehung anzusehen. Wie bereits angeführt, liegt bereits ein Richtlinienentwurf vor. Die Stadt Salzkotten hofft, dass das Planfeststellungsverfahren und der Baubeginn in den nächsten 5 Jahren realisiert werden können. Herr des Verfahrens ist jedoch nicht die Stadt Salzkotten sondern der Straßenbaulastträger, sprich die Bundesrepublik Deutschland.
Als kurzfristige Maßnahme kommt nur passiver Schallschutz an den Wohngebäuden in Frage. Ansprechpartner hierfür ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, - Betriebssitz, Wildenbruchplatz 1, 45888 Gelsenkirchen. Seitens des Landesbetriebes wird jedoch auf folgendes hingewiesen: "Bei der Lärmsanierung an Bundesfern- und Landesstraßen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes/Landes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Passive Maßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) werden bis zu 75 % finanziert, den Rest trägt der Eigentümer. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lärmsanierung erfüllt sind, wird anhand der Verkehrslärmschutzrichtlinien in Verbindung mit der Berechnungsvorschrift nach der RLS-90 durch den Landesbetrieb Straßenbau geprüft. Die Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie stellen in diesem Zusammenhang keine Entscheidungsgrundlage dar. Beispielsweise erfolgt in den Lärmkarten eine Summenpegelbildung über alle betrachteten Straßen, in der RLS-90 wird nur der Pegel eines Verkehrsweges ermittelt." "Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt."
Da die genannten Vorschriften andere Werte als die der Lärmkartierung des Umgebungslärms zugrunde legen, ist eine mögliche Förderung (bis zu 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen z. B. für Schallschutzfenster) in jedem Einzelfall durch den Landesbetrieb zu prüfen.
Die Stadt Salzkotten wird daher beim Landesbetrieb Straßenbau NRW die Lärmprobleme darstellen und den Antrag stellen, die Anspruchsvoraussetzung für die im Teilaktionsplan Salzkotten 2008-1 betroffenen Gebäude entlang der B 1 zu prüfen. Aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von entsprechenden Anträgen ist mit Ergebnissen frühestens im Jahre 2009 zu rechnen.
Unabhängig davon kann jeder Bürger von sich aus einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Ansprechpartner ist der oben bereits angeführte Betriebssitz in Gelsenkirchen oder die Niederlassung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Bereich des Wohnortes, für Salzkotten also die Regionalniederlassung Sauerland – Hochstift, Außenstelle Paderborn, Am Rippinger Weg 2, 33098 Paderborn.
Weitergehende Auskünfte zur Lärmsanierung und deren Förderung können dem Anhang 2 der Veröffentlichung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) "EG-Umgebungslärmrichtlinie-Musteraktionsplan" entnommen werden.





- Langfristige Strategie der Lärmminderung
Langfristig soll eine weitere Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage heraus erreicht werden.
- Geplante Bestimmungen über die Bewertung der Durchführung (Qualitätssicherung)
2012 werden die Lärmkarten überprüft und ggf. überarbeitet. Die dann festzustellenden Veränderungen gegenüber der Situation 2007 geben Aufschluss über die Wirksamkeit der Maßnahmen. Sollten die Ziele dann nicht erreicht sein, wird ein weitergehender Aktionsplan erstellt.
- Erwartete Auswirkungen
Nach Realisierung der Ortsumgehung (B 1n) und der damit erfolgten Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage heraus wird eine erhebliche Minderung des Straßenverkehrslärms eintreten und eine Reduktion der Immissionen auf ein gebietsverträgliches Maß erreicht werden.







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