Anfang Inhalt
Mobilfunkanlagen
Mobilfunkanlagen
Allgemeine Informationen
Aufgrund einer Vielzahl von Berichten in den Medien entsteht der Eindruck, als ob Mobiltelefone und die für das mobile Telefonieren nötigen technischen Einrichtungen, insbesondere die Mobilfunkstationen/Mobilfunkantennen, wegen ihrer Gefahren für die menschliche Gesundheit von großen Teilen der Bevölkerung massiv abgelehnt werden. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Der Verbreitungsgrad der Mobiltelefone geht weit über alle Prognosen hinaus. Inzwischen werden es in Deutschland wohl schon über 60 Mio. Mobilfunkteilnehmer sein. Bei 80 Mio. Einwohnern in Deutschland bedeutet dies, dass schon mehr als 3/4 der Einwohner ein Handy haben.Trotz dieses "Handy-Booms" ist festzustellen, dass die Proteste wegen behaupteter oder nicht auszuschließender Gesundheitsgefahren durch "Mobilfunk-Strahlen" weiterhin bestehen, auch wenn die Gegner, prozentual gesehen, eine relativ kleine Minderheit darstellen. Die Proteste richten sich eigenartigerweise weitgehend gegen die fast ausschließlich auf den Hausdächern angebrachten Mobilfunkstationen, weit weniger dagegen gegen die Strahlung, die von den Mobiltelefonen selbst ausgeht. Eine durchaus seriöse Zeitung kennzeichnete diese Situation mit dem Schlagwort "Telefonieren ja, Antennen nein".
Immissionsschutzrecht
Die Proteste gegen Mobilfunkstationen werden fast ausschließlich mit behaupteten oder nicht auszuschließenden Gefahren für die menschliche Gesundheit durch "Mobilfunk- Strahlen" im weitesten Sinne begründet.Bis zum Jahr 1996 war rechtlich und medizinisch umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen schädliche Umwelteinwirkungen zu befürchten sind. Formalrechtlich sind diese Fragen seit 01.01.1997 durch die Verordnung der Bundesregierung über elektromagnetische Felder geregelt (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV -; Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16. Dezember 1996, BGBl. I, S. 1996). Die Gerichte akzeptieren seither Mobilfunkanlagen, die die Grenzwerte dieser Verordnung einhalten.
Geprüft wird dies von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Der Betreiber einer Mobilfunkanlage hat der Bundesnetzagentur die Unterlagen für die geplante Anlage zu übergeben. Die Behörde berechnet die Sicherheitsabstände von Wohnbereichen und Aufenthaltsbereichen unter Anwendung der Grenzwerte der 26. BImSchV – in der Praxis sind das nur wenige Meter – und erteilt eine sog. Standortbescheinigung. Die Grenzwerte werden bei praktisch allen Mobilfunkanlagen weit unterschritten, oft sogar um mehr als den Faktor 100. Die deutschen Grenzwerte entsprechen auch den Forderungen internationaler Organisationen, insbesondere auch denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es gibt allerdings einige Länder (Schweiz u. Italien), die deutlich niedrigere Grenzwerte vorschreiben.
Unstrittig ist, dass elektromagnetische Wellen Auswirkungen auf den Menschen haben können. Umstritten ist jedoch, ob daraus nachteilige Folgen für die Gesundheit resultieren und ob diese auch unterhalb der für hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) festgelegten Grenzwerte eintreten können. Die Strahlenschutzkommission in Deutschland beurteilt diese Frage bislang so, dass es nach ihrer Einschätzung beim derzeitigen Forschungsstand keine eindeutigen wissenschaftlich gesicherten Hinweise darauf gibt, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte Gesundheitsrisiken durch EMF bestehen.
Neben der Bundesnetzagentur haben im öffentlichen und privaten Auftrag überall in Deutschland fachlich anerkannte und akkreditierte Institutionen zahlreiche Messungen durchgeführt. Alle Messungen bestätigen regelmäßig, dass im öffentlichen zugänglichen Bereich die Grenzwerte weit unterschritten sind.
Am 05.07.2001 wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern eine freiwillige Vereinbarung getroffen. Zielsetzung dieser Vereinbarung ist es, eine umfassende Information über bestehende und geplante Mobilfunkanlagen zu geben. Die Vereinbarung trägt dazu bei, im Vorfeld mögliche Konflikte bei der Errichtung neuer Sendeanlagen auszuräumen. Die Vereinbarung hat sich bisher bewährt. Eine weitere Vereinbarung über ergänzende "Hinweise und Informationen" wurde am 06.06.2003 getroffen. Diese gemeinsamen Hinweise und Erläuterungen sollen die Abstimmung zwischen den Kommunen und den Mobilfunkbetreibern beim Ausbau der Mobilfunknetze weiter verbessern. Diese ergänzenden Hinweise enthalten insbesondere auch Leitlinien für die Standortauswahl von Sendeanlagen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Bevölkerung und der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Zum Schluss sechs wichtige Punkte
- Die Gerichte (einschließlich des BVerfG) erkennen die Grenzwerte der 26. BImSchV als ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen elektromagnetischer Felder an. Aus diesem Grund wird in der Rechtsprechung bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Nachbarschutz der Bürger gegen das Errichten einer Sendeanlage grundsätzlich abgelehnt.
- Nach dem heutigen Stand der Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks keine signifikanten, d. h. vor allem keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben.
- Kann der Mobilfunkbetreiber die Standortbescheinigung für die in Rede stehende Mobilfunkanlage vorweisen, hat die Kommune keine Möglichkeit, aus Gründen des (Gesundheits-)Schutzes der Bevölkerung die Aufstellung eines Sendemastes zu untersagen.
- Eine Stadt oder Gemeinde kann sich – sofern sie den Rechtsweg gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage beschreiten möchte – grundsätzlich nicht auf die Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz ihrer Bürger berufen. Der Rechtsweg kann nur beschritten werden, wenn der Kläger (also die Kommune) "selbst, unmittelbar und in eigenen Rechten" verletzt ist. Eine Klage der Kommune kann sich daher in der Regel nur auf die Verletzung der Planungshoheit stützen. Die Stadt Salzkotten kann also ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB gegenüber der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Paderborn) grundsätzlich nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen bspw. aus Gründen des (vorsorgenden) Gesundheitsschutzes, versagen. Andernfalls würde sie sich u. U. einer Entschädigungspflicht aussetzen. Der Landtag NRW hat im Übrigen mit Gesetzesbeschluss vom 02.07.2003 die Baugenehmigungsfreiheit für kleine Mobilfunkstationen bis 10 m Höhe hergestellt.
- In der Standortdatenbank zu Funkanlagen der Bundesnetzagentur kann jeder Interessierte die Mobilfunkstandorte in Deutschland einsehen.
- Weitere Informationsquellen:
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 10 01 49
D-38201 Salzgitter
Tel.: +49 (0)30 18333-0
Fax: +49 (0)30 18333-1885
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Tulpenfeld 4
D-53113 Bonn
Tel.: 0228/14-0
Fax: 0228/14-8872
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Alexanderplatz 6
D-10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 18305-0
Fax: +49 (0)30 18305-2044
Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF)
Hegelplatz 1
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 2091698-0
Fax: +49 (0)30 2091698-11
Hotline: 0800/330-3133
Forschungszentrum für Elektro-Magnetische
Umweltverträglichkeit (FEMU)
Pauwelsstr. 20
D-52074 Aachen
Tel.: +49 (0)241 80-87007
Fax: +49 (0)241 80-82636
Weltgesundheitsorganisation (WH0)
Avenue Appia 20
CH-1211 Geneva 27
Auf der Übersichtskarte "Mobilfunkstandorte" in unserem elektronischen Stadtplan finden Sie die der Stadt Salzkotten mitgeteilten vorhandenen Sendemasten der einzelnen Mobilfunkbetreiber.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Standortdatenbank zu Funkanlagen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.
Auflistung der Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet Salzkotten
| lfd. Nr. | Ortschaft | Straße | Netzbetreiber |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mantinghausen | Lippestraße 22 | D2-Vodafone |
| 1.2 | Mantinghausen | Sudhäger Straße 44 | D1-T-Mobile Telefonica Germany |
| 2.1 | Niederntudorf | Lohnkämpen-Sportplatz | D2-Vodafone D1-T-Mobile E-Plus Mobilfunk |
| 2.2 | Niederntudorf | Brockensklee 32 | Telefonica Germany |
| 4.1 | Salzkotten | Franz-Kleine-Straße 2 | Telefonica Germany D1-T-Mobile |
| 4.2 | Salzkotten | Ferdinand-Henze-Straße 3 | D2-Vodafone D1-T-Mobile |
| 4.3 | Salzkotten | Marktstraße 8 | Telefonica Germany |
| 4.5 | Salzkotten | Bauhofstraße 6 | E-Plus Mobilfunk |
| 4.6 | Salzkotten | Lönsweg-Strommast | D1-T-Mobile |
| 4.7 | Salzkotten | Paderborner Straße (Stadtgrenze) | Telefonica Germany |
| 4.8 | Salzkotten | Lange Str. 56 | D1-T-Mobile |
| 4.9 | Salzkotten | Upsprunger Straße-Sportplatz | Telefonica Germany |
| 5.1 | Scharmede | Scharmeder Straße 39 | D2-Vodafone D1-T-Mobile Telefonica Germany |
| 5.2 | Scharmede | Bahnübergang Mühlenweg | Digitaler Bahnfunk (DB AG) |
| 5.3 | Scharmede | Theilweg 1 | E-Plus Mobilfunk |
| 7.1 | Thüle | Thüler Straße 102 | D1-T-Mobile |
| 10.1 | Verne | Krewetstraße 31 | D1-T-Mobile |

Tourismus