Anfang Inhalt
Kommunalwahlen 2004
Kommunalwahlen 2004
Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 26. September 2004 (evtl. Stichwahlen am 10. Oktober 2004)
Die Stadt Salzkotten stellt an dieser Stelle verschiedene Informationen und Serviceleistungen zu den Kommunalwahlen am 26. September 2004 zur Verfügung. Diese können über die nebenstehenden Links abgerufen werden.Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen
Präsentation der Wahlergebnisse im Internet
Am Wahlabend können alle Wahlergebnisse der vier verschiedenen Wahlen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Gemeinderat) in der Stadt Salzkotten auf verschiedenen Ebenen (Wahl- und Stimmbezirke, Ortschaften, Gesamtstadt) auf unserer speziellen Wahlergebnisseite abgefragt werden. Die Ergebnisse werden direkt nach der Bekanntgabe durch die Wahlbezirke veröffentlicht. Des Weitern können auch die Ergebnisse aller anderen Städte und Gemeinden im Kreis und des Kreis Paderborn selbst abgefragt werden.Briefwahlverfahren ist beendet - Briefwahl nur noch im Ausnahmefall möglich
Das Briefwahlverfahren ist seit Freitag, 24. September 2004, 18:00 Uhr beendet. Ausnahmen sind nur noch in Fällen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung möglich. Diese Möglichkeit besteht bis Sonntag, 26. September 2004 um 15:00 Uhr. Hierzu ist ein Antrag mit der Unterschrift des Wahlberechtigten (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos) und eine Vollmacht zur Berechtigung der Mitnahme der Wahlunterlagen (ebenfalls formlos) erforderlich. Ohne diese Vorraussetzungen können keine Briefwahlunterlagen mehr ausgestellt werden. Das Wahlamt ist am Samstag, dem 25.09. von 08:30 bis 12:00 Uhr und am Sonntag von 07:30 Uhr an besetzt. In Zweifelsfällen können hier weitere Informationen unter der Rufnummer 05258/507-116 eingeholt werden.Briefwahl ist noch bis Freitag, 24. September 2004 möglich
Wahlberechtigte zu den Kommunalwahlen am 26. September 2004, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, haben noch bis Freitag, 24. September 2004, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu muss ein schriftlich oder persönlich gestellter Antrag bis spätestens 18.00 Uhr beim Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss, eingegangen sein. Möglich ist auch die Antragstellung per E-Mail. Ein entsprechendes Formular steht auf der Internetseite der Stadt unter: www.salzkotten.de (bis 24.09. 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bei Antragstellung sollten aber auf jeden Fall die erforderlichen Postbeförderungszeiten berücksichtigt werden.Nach diesem Termin kann nur noch im Ausnahmefall bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 15.00 Uhr, ein Wahlschein erteilt werden (aber: nicht mehr per E-Mail). Ausgegebene Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahlsonntag, 26. September 2004, 16.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Salzkotten im Rathaus eingegangen sein. Im Falle eines Postversandes muss daher eine frühzeitige Aufgabe der Unterlagen erfolgen. Die Briefwahlunterlagen können auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden oder noch am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr direkt beim Wahlamt der Stadt Salzkotten im Rathaus abgegeben werden.
Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen liegt vom 06.-10.09. im Rathaus aus
Das Wählerverzeichnis für die Stimmbezirke der Stadt Salzkotten zu den Kommunalwahlen liegt vom 6. bis 10. September während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Salzkotten, Marktstraße 8, zur Einsicht aus. Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten der Stadt Salzkotten zu den Kommunalwahlen eingetragen. Jede Bürgerin/jeder Bürger der Stadt kann während der Auslegungszeit Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 10. September 17:00 Uhr bei der Stadt Salzkotten Einspruch einlegen. Insbesondere sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger nachfragen, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber dennoch glauben, wahlberechtigt zu sein.Besonderheiten bei Zuzügen oder Umzügen nach dem 22.08.2004 bis zur Wahl
Wer nach dem Stichtag 22.08.2004 (Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses) in Salzkotten zuzieht oder innerhalb der Stadt umzieht hat einige Besonderheiten zu beachten, die im anliegenden Merkblatt genau beschrieben sind.Wählerverzeichnis erstellt und Wahlbenachrichtigungen verschickt
Mit Stand vom 22.08.2004 wurde das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten zu den Kommunalwahlen erstellt. Alle an diesem Tag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind im Wählerverzeichnis aufgeführt. Es bildet die Grundlage für die Wahl am 26.September 2004. Wer im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, erhält in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigungskarte aus der auch "sein" Wahllokal hervorgeht. Allerdings ist die Wahlbenachrichtigungskarte nicht Vorraussetzung für die Wahl, sondern nur eine Information. Entscheidend ist allein der Eintrag im Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann jederzeit beim Bürgerbüro der Stadt prüfen lassen, ob er im Wählerverzeichnis aufgeführt ist und kann dann auch ohne Wahlbenachrichtigung mit seinem Personalausweis im Wahllokal wählen.Briefwahl zu den Kommunalwahlen ist ab 25. August in Salzkotten möglich
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahlen werden ab dem 23. August zugestellt. Ab ca. 25.August werden Briefwahlunterlagen versendet. Zur Beantragung der Briefwahl ist ein schriftlicher oder mündlicher Antrag erforderlich. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich. Es wird aber auch ein Online-Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen auf dieser Seite ab dem 25. August zur Verfügung gestellt werden.Wahlstatistik im Stimmbezirk 510
Zu den Kommunalwahlen 2004 ist der Stimmbezirk 510 (Salzkotten I) zum statistischen Stimmbezirk bestimmt worden. Die Besonderheit bei der Wahl besteht darin, dass Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen (Buchstaben, die das Geschlecht und einen bestimmten Geburtszeitraum kennzeichnen) ausgehändigt werden. Das Wahlergebnis wird in gleicher Weise wie in allen übrigen Stimmbezirken festgestellt. Eine Feststellung wie gewählt wurde, kann selbstverständlich auf gar keinen Fall erfolgen. Die statistische Erhebung findet auch nur für die Wahl zum Kreistag des Kreises Paderborn statt.Wahlausschuss hat über Zulassung der Wahlvorschläge entschieden
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Bürgermeisters und für die Kandidaten für den Rat der Stadt Salzkotten ist am 09. August um 18.00 Uhr, abgelaufen.Für das Amt des Bürgermeisters sind drei Vorschläge eingegangen. Für die 38 Sitze im Rat der Stadt Salzkotten bewerben sich insgesamt 6 Parteien und Wählergruppen. Der Wahlausschuss der Stadt Salzkotten hat in seiner Sitzung am 12.August 2004 alle Bewerber für das Amt des Bürgermeisters, alle Bewerber für die Wahlbezirke und auch alle eingereichten Reservelisten für die Wahl am 26.September 2004 zugelassen. Die zugelassen Wahlvorschläge sind am 13.08.2004 öffentlich bekannt gemacht worden und können hier abgerufen werden.Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Das Wahlamt der Stadt Salzkotten beruft für den Einsatz in den Wahlvorständen zu den Kommunalwahlen am 26.September 2004 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese werden von den politischen Parteien vorgeschlagen bzw. auch ohne Vorschlag durch das Wahlamt bestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aber auch freiwillig für dieses Wahlehrenamt melden. Nähere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie an dieser Stelle.
Weitere Informationen
Die Stadt Salzkotten sucht für die Kommunalwahlen am 26.September 2004 noch Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Wahlhelfer tätig werden. Nähere Angaben zu den Einsatzzeiten und der gezahlten Entschädigung erfahren sie hier.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Bürgermeister der Stadt Salzkotten hat als Wahlleiter für die Kommunalwahlen am 26.09.2004 (Bürgermeisterwahl und Ratswahl) zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Aufforderung wurde im Amtsblatt der Stadt Salzkotten am 10.02.2004 veröffentlicht. Sie kann auch an dieser Stelle abgerufen werden.Vorschläge müssen bis spätestens zum 09.August 2004, 18:00 Uhr eingereicht sein. Alle weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung.

Tourismus