Anfang Inhalt
Informationen zum Wahlrecht
Informationen zum Wahlrecht
Informationen zum Wahlrecht
zur Bundestagswahl am 18.September 2005
Am 18.09.2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag statt
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 18.06.2005 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte "Auslandsdeutsche").
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
- derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten (Fernmeldeverkehr, Post, Sterilisation) nicht erfasst,
- wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen in der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 14.08.2005 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 25.08.2005 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 29.08.2005 bis 02.09.2005 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 28.08.2005 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen.

Tourismus