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Projektaufruf: "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken - Sonderprogramm 2020"
Projektaufruf: "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken - Sonderprogramm 2020"
Wer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von einer bis 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits (mindestens seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).
Was wird gefördert?
Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.
Der Aufruf wendet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.
Förderbetrag?
Es gilt ein Fördersatz von 90 %. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 €.
Wie wird gefördert?
Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.
Frist?
Projektideen können bis zum 30.08.2020 eingereicht werden
Weitere Einzelheiten sowie Ansprechpartner sind zu finden unter: www.digihandel.nrw
Weitere Informationen können auch dem unten stehenden PDF-Dokument, welches zum Download zur Verfügung steht, entnommen werden.