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Offenes Auswahlverfahren für eine flächendeckende Breitbandversorgung
Offenes Auswahlverfahren für eine flächendeckende Breitbandversorgung
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen Mantinghausen, Scharmede, Schwelle (Holsen, Schwelle u. Winkhausen), Thüle und Verlar unmöglich ist.
Aus diesem Grund ist die Stadt Salzkotten auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der derzeit gültigen Fassung der Änderung vom 18.3.2010 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Durchführung eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens.
Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine gebietsbezogene Aufteilung sowie losweise Vergabe, z. B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jedoch muss in allen Bereichen eine Bandbreite von 2.048 kbit/s downstream und 128 kbit/s upstream durch den Bewerber - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt.
Eine Bedarfsermittlung unter den potenziellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 2.130 Kunden (Ermittlung - siehe pdf-Dokument) für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann. In der Anlage sind zudem Strukturdaten und geographische Daten zu den v. g. Ortsteilen aufgeführt.
Die weiteren Informationen/Angaben entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (siehe pdf-Dokument).
Ergänzung zur Bekanntmachung vom 02.07.2010
Zur Bekanntmachung mit Datum vom 02.07.2010 betreffend das offene und transparente Auswahlverfahren zum Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Mantinghausen, Scharmede, Schwelle, Thüle und Verlar wird ergänzend dargelegt, dass in dem Ortsteil Scharmede bereits Breitbanddienste durch einen Netzanbieter im überwiegenden Teil angeboten werden.
Das in dem Plan gekennzeichnete Neubaugebiet SH 5 „Bahnhofstraße" (s. pdf-Dokument) ist mit Breitbanddiensten nicht versorgt.
Um Berücksichtigung der ergänzenden Bekanntmachung wird gebeten.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christian Hübner unter der Telefonnummer 05258/507-1144 sowie per E-Mail gerne zur Verfügung.

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