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Einführung der getrennten Abwassergebühr in Salzkotten

Einführung der getrennten Abwassergebühr in Salzkotten

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2007 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab (Verbrauch an Frischwasser = Verbrauch an Abwasser) unzulässig ist. Weiterhin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. Mai 2008 die Rechtsprechung des OVG NRW bestätigt. Damit ist nunmehr jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine von der Schmutzwassergebühr getrennten Regenwassergebühr zu erheben.

Bisher wird in Salzkotten Schmutzwasser mit 3,00 € pro Kubikmeter und Regenwasser pauschal; je nach Große der bebauten und befestigten Fläche (30,- €, 100,- € oder 200,- €) abgerechnet. Somit ist in Salzkotten eine eigenständige Regenwassergebühr vorhanden. Allerdings führt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2007 dazu, dass die Gebührenkalkulation der Stadtwerke Salzkotten nicht mehr dem Stand der Rechtsprechung entspricht. Daher ist es in Salzkotten nicht mehr möglich, die Regenwassergebühr pauschal abzurechnen. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück, von denen aus Wasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Dabei ist es unerheblich, ob dies direkt über einen Kanalanschluss oder indirekt (über den Fußweg oder die Straße) oberflächig erfolgt.


Bei der Umsetzung der getrennten Gebühr haben die Stadtwerke Salzkotten die Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt) als beratenden und unterstützenden Partner an ihrer Seite. Die WTE Betriebsgesellschaft hat sich auf die hierfür notwendigen Dienstleistungen spezialisiert.



In Zusammenarbeit mit der Firma WTE hat im März 2009 ein Überfliegung des Stadtgebietes Salzkotten stattgefunden. Aus diesen Luftbildern lassen sich nun als ersten Schritt sämtliche Dachflächen und befestigte Flächen für jedes Grundstück ermitteln. An diesem Punkt ist nun die Mithilfe aller Salzkottener Grundstückseigentümer erforderlich. Dazu werden am 23. April 2010 Erfassungsbögen an jeden Eigentümer versandt. Dabei soll jeder Grundstückseigentümer die dargestellten Flächenerfassungen überprüfen und ggf. korrigieren. Darüber hinaus soll das Abflussverhalten der Einzelflächen (z. B.: Einleitung in den Kanal ja/nein) angegeben und Besonderheiten wie Ökopflasterflächen oder Zisternen aufgeführt werden.

Mit den Erfassungsbögen wird gleichzeitig Informationsmaterial versandt. Die Unterlagen enthalten alle notwendigen Informationen für die Bearbeitung der Erfassungsbögen. Für die Rücksendung der Erfassungsunterlagen ist eine Frist von 3 Wochen festgelegt.

Ergeben sich beim Ausfüllen der Erhebungsbögen Probleme, können sich die Salzkottener Grundstückseigentümer vom 26. April bis 14. Mai 2010 an die Telefonnummer 05258/507-1000 wenden, unter der Ihnen fachkundige Auskunft gegeben wird. Darüber hinaus bieten die Stadtwerke Salzkotten eine umfassende Beratung vor Ort an. Die Beratungen finden jeweils zwischen 09:00 – 12:30 Uhr und 14:30 Uhr – 20:00 an folgenden Standorten statt:

Montag, 26. April 2010, im Bürgerhaus Thüle,
Dienstag, 27. April 2010, im Bürgerhaus Verlar (Mantinghausen, Verlar und Schwelle),
Mittwoch, 28. April 2010, im Rathaus Salzkotten (Sitzungssaal),
Donnerstag, 29. April 2010, in der Schützenhalle Scharmede,
Montag, 3. Mai 2010 im Bürgerhaus Oberntudorf,
Dienstag, 4. Mai 2010 in der Gaststätte Jägerhof in Verne,
Mittwoch, 5. Mai 2010 in der Kleeberghalle in Niederntudorf und
Donnerstag, 6. Mai 2010 im Bürgerhaus Upsprunge.








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